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   BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76   

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BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76 (https://dejure.org/1980,2692)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1980 - 1 C 81.76 (https://dejure.org/1980,2692)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1980 - 1 C 81.76 (https://dejure.org/1980,2692)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Diese Bindungen sind vor allem bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bedeutsam (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77] [259 f.]; Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 -).

    Der gebotene Schutz muß nicht ohne weiteres zurücktreten, wenn der Ausländer einmal strafrechtlich gefehlt hat, zumal wenn die behördliche Maßnahme nicht weiteren Verfehlungen des Ausländers vorbeugen, sondern das künftige Verhalten anderer Ausländer beeinflussen soll (Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 -).

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Die insoweit für die Entscheidung über die Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG geltenden Grundsätze (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71] [301]; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [NJW 1978, 2464]) müssen entsprechend gelten, wenn sich die Behörde wie im vorliegenden Falle nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers wegen des bevorstehenden Ablaufs der Aufenthaltserlaubnis darauf beschränkt, deren Verlängerung abzulehnen.

    Eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist dem anderen Ehegatten und dem Kind im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft grundsätzlich zuzumuten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71] [303]), wofür hier jedoch die Feststellungen des Berufungsgerichts keinen Anhalt bieten.

  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Gehen von der Androhung und der Fristsetzung keine Rechtswirkungen mehr aus, kann der Kläger nicht ihre Aufhebung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO fordern (Urteil vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - [DokBer. A 1980, 53]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Dieses Gebot schließt es grundsätzlich aus, allein aus Gründen der Generalprävention einem Ausländer mit deutschem Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis zu versagen (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76] [251 f.]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Diese Bindungen sind vor allem bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bedeutsam (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77] [259 f.]; Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 -).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Eine dahin gehende Wirkung ist bei kontinuierlicher Anwendung der Ausweisungsermächtigung nach Verurteilungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen zu erwarten (Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375 [BVerwG 02.02.1979 - 1 B 238/78] - DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60]).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Eine dahin gehende Wirkung ist bei kontinuierlicher Anwendung der Ausweisungsermächtigung nach Verurteilungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen zu erwarten (Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375 [BVerwG 02.02.1979 - 1 B 238/78] - DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Anderenfalls entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77] [254]).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Die insoweit für die Entscheidung über die Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG geltenden Grundsätze (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71] [301]; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [NJW 1978, 2464]) müssen entsprechend gelten, wenn sich die Behörde wie im vorliegenden Falle nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers wegen des bevorstehenden Ablaufs der Aufenthaltserlaubnis darauf beschränkt, deren Verlängerung abzulehnen.
  • BVerwG, 08.03.1979 - 1 B 34.78
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76
    Eine dahin gehende Wirkung ist bei kontinuierlicher Anwendung der Ausweisungsermächtigung nach Verurteilungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen zu erwarten (Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375 [BVerwG 02.02.1979 - 1 B 238/78] - DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60]).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Es begegnet insbesondere keinen Bedenken, daß die Frage, ob ein zwingender Versagungsgrund besteht, dahingestellt bleibt, wenn eine die Ablehnung der Erlaubnis rechtfertigende Ermessensentscheidung vorliegt (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Gegen eine solche bloß hilfsweise getroffene Ermessensentscheidung bestehen keine rechtlichen Bedenken (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81

    Aufforderung zur Ausreise eines Asylbewerbers nach Ablehnung seines Asylantrages

    Gegen ein solches Vorgehen, bei dem offenbleibt, ob die Aufenthaltserlaubnis nicht nur versagt werden durfte, sondern aus zwingenden Rechtsgründen sogar versagt werden mußte, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl.Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 1 B 2.81

    Darlegung einer Abweichungsrüge - Rechtfertigung einer Ausweisung aus

    Daß auch eine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug die Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken rechtfertigen kann und bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von weniger als fünf Jahren wie im Falle des Klägers nicht ohne weiteres als unverhältnismäßige Maßnahme anzusehen ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 - vgl. auch Beschluß vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 60 [S. 65]).
  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Das versteht sich von selbst und entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
  • BVerwG, 04.03.1981 - 1 B 21.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Schon durch die bisherige Rechtsprechung des Senats ist nämlich geklärt, daß eine Ausweisung, die wie beim Kläger durch mehrere - und keineswegs nur geringfügige - Straftaten veranlaßt und nicht nur aus general-, sondern auch aus spezialpräventiven Gründen angezeigt ist, nicht schon deswegen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, weil der Ausländer sich bei Erlaß der Ausweisungsverfügung bereits fünf Jahre lang in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat (vgl. Beschluß vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 60; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61; Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
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